Was du beim Cockpit und bei Anbauteilen an deinem Fahrrad beachten musst
Wir haben News für dich hinsichtlich der Regelungen für Cockpit- und Anbauteile. Wir sind sehr dankbar, dass die DTU die Regeln nochmal überarbeitet und klar verständlich aufbereitet hat. In Roth wird diese Reglung der DTU zur Anwendung kommen. Damit du bestens vorbereitet bist, erklärt dir unsere Wettkampfleiterin Andrea im Video ganz genau, was erlaubt ist – und worauf du achten solltest.
Wir werden am Mittwoch, 21. Mai, 16.00 Uhr dazu ein Insta Live machen, um generelle Fragen dazu zu beantworten. Kommentiert gerne in den Kommentaren eure Fragen. Freuen uns auf eure Fragen.
Laut einem Auszug der DTU-Sportordnung ist folgendes für 2025 erlaubt:
§ 23 Ausrüstung und Sitzposition beim Radfahren
Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inkl. deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.
Grundsätzlich:
Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung.
Die Regelung für das Oberrohr gilt ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze. Die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten gilt ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung.
a. Heck:
Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt.
b. Ausnahme Heck:
Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen
• größer als 30 x 30 cm sein,
• insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten,
• aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.
Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden.
c. Oberrohr:
Alles, was am Oberrohr befestigt wird,
• darf die komplette Länge nutzen,
• aber nur maximal 10 cm ab Oberkante Oberrohr gemessen hoch und
• nicht breiter als das Oberrohr selbst sein.
Bei Kombination mit angebauten, beweglichen Teilen am Lenker muss ein Gelenk vorhanden sein.
Kein Körperteil darf auf Teilen der Rahmenkonstruktion oder der Anbauteile aufgelegt werden.
d. Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von
• maximal 25 cm in Richtung des Sattels und
• maximal 20 cm in der Höhe und
• maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und
• maximal bis 0,5 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades
befinden. Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern etc. aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden.
Insgesamt sind 2 Liter an Volumen erlaubt. Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der §§ 23.2, 23.3 und 23.9
- Fahrradcomputer
- Fahrradcomputerhalterung
- Grundkonstruktion Anteile Armauflieger
- Handgriffe*
- Schalthebel
*Der Handgriff umfasst den strukturellen Teil des Lenkers, der von der Hand des Athleten in der
beabsichtigten Aero-Position umschlossen wird."