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Für saubere Leistung

Sauber bei der Challenge Roth: Was ist im Sport erlaubt und was gilt als Doping?


Damit Sie bei der Challenge Roth starten können, ohne befürchten zu müssen, bei einer möglichen Dopingkontrolle ein positives Testergebnis zu erhalten, möchten wir Sie im Folgenden über die Anti-Doping-Regeln aufklären.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die Instanz für sauberen Sport in Deutschland. Sie setzt sich dafür ein, saubere Sportlerinnen und Sportler vor Doping zu schützen sowie Chancengleichheit und Fairplay im Sport zu gewährleisten. Die nachfolgenden Regeln werden von der NADA für den deutschen Sport umgesetzt.

Was bedeuten die Anti-Doping-Regel für mich?

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit verbotenen Subtanzen und Methoden, die so genannte Verbotsliste. Viele dieser Substanzen sind als Wirkstoffe in Medikamenten enthalten und werden zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Wenn Sportlerinnen und Sportler diese Substanzen missbräuchlich zur Leistungssteigerung einsetzten, handelt es sich um Doping.

Wenn Sie sich zur Challenge Roth anmelden, verpflichten Sie sich, sich an das Anti-Doping-Regelwerk der WADA zu halten. So müssen Sie z.B. nach dem Wettkampf für Dopingkotrollen zur Verfügung stehen oder wenn Sie ein Medikament mit einer verbotenen Substanz anwenden müssen, dürfen Sie dies nur unter bestimmten Auflagen tun.

Wie kann ich herausfinden, ob meine Medikamente Dopingrelevant sind?

Die Medikamenten-Datenbank NADAmed (www.nadamed.de) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) enthält eine Vielzahl von in Deutschland erhältlichen Medikamenten und Wirkstoffen, die Sie jederzeit kostenfrei abfragen können. NADAmed ist auch über die kostenlose App NADA2go abrufbar.

Prüfen Sie bitte immer, ob es erlaubte Behandlungsmöglichkeiten für Ihre Erkrankung gibt. Das ist fast immer der Fall, so dass Sie nicht zu Substanzen greifen müssen, die auf der Verbotsliste stehen. Sollte Ihr Medikament erlaubt sein, sind keine weiteren Schritte notwendig.

Was ist zu tun, wenn keine erlaubte Alternative gibt?

Athletinnen und Athleten, die aus Medizinischen Gründen verbotene Substanzen anwenden müssen, dürfen dies unter bestimmten Auflagen tun. So muss zum Beispiel gewährleistet sein, dass das Leistungsniveau durch die Therapie nicht über das Maß eines gesunden Athleten oder einer gesunden Athlet*in hinaus gesteigert wird.
Leistungssportlerinnen und Leistungssportler werden je nach Leistungsklasse und Risikobewertung der Sportart in so genannte Testpools eingeteilt. Dies betrifft vor allem den professionellen Spitzensport. Testpool-Athletinnen und -Athleten dürfen verbotene Medikamente erst anwenden, wenn sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (engl. Therapeutic Use Exemption, kurz TUE) erhalten haben. Die Medizinische Ausnahmegenehmigung muss bei der NADA oder dem Internationalen Sportfachverband beantragt werden.
Die meisten Sportlerinnen und Sportler, die bei der Challenge Roth teilnehmen, betreiben Sport in Ihrer Freizeit und gehören keinem Testpool an. Diese Sportlerinnen und Sportler können zunächst ohne vorherige Beantragung und Genehmigung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung an der Challenge Roth teilnehmen. Sollten sie beim Wettkampf einer Dopingkontrolle unterzogen werden, müssen sie jedoch eine rückwirkende Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierzu wird die NADA die Betroffenen schriftlich auffordern.
Weitere Informationen zu Medizinischen Ausnahmegenehmigungen finden Sie unter https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall-medizinische-ausnahmegenehmigung-tue .


Achtung bei bestimmten Medikamenten

Die untenstehenden Medikamentenarten werden häufig, auch von Sportlerinnen und Sportlern, angewendet. Sportlerinnen und Sportler sollten jedoch beachten, dass diese Medikamente ganz oder teilweise im Sport verboten sind. Möglicherweise wird hierfür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung benötigt (s. oben).

Glucocorticoide (Kortison)

Zu den häufig eingesetzten Medikamenten, vor allem im orthopädischen Bereich bei verletzungsintensiven Sportarten, gehören die Glucocorticoide, auch Kortison genannt. Hier ist das Anti-Doping-Regelwerk besonders komplex, denn es wird nach Verabreichungsart und Verabreichungszeitpunkt unterschieden.


Glucocorticoide sind im Wettkampf verboten, wenn sie auf jeglichem injizierbaren, oralen oder rektalen Weg verabreicht werden. Hierzu zählen z. B. die Injektion in Gelenke oder an Sehnenansätze, die Anwendung als Tablette oder als Zäpfchen. Zudem dürfen Glucocorticoide bei einer Wettkampf-Dopingkontrolle nicht nachgewiesen werden, auch wenn die Anwendung bereits vor dem Wettkampf beendet wurde. Werden Glucocorticoide in einer Wettkampf-Dopingprobe nachgewiesen, muss von Athletinnen und Athleten eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Außerhalb des Wettkampfes sind alle genannten Anwendungsarten erlaubt. Die Anwendung von kortisonhaltigen Nasensprays, Inhalatoren oder Cremes auf der Haut unterliegen keinen Beschränkungen. Weitere Informationen zu Kortison im Sport finden Sie hier: https://www.nada.de/medizin/aktuelle-medizinische-hinweise/kortison-im-sport

Asthmamedikamente

Viele Jahre war die Mehrzahl der Asthma-Mittel mit so genannten Beta-2-Agonisten verboten. Derzeit sind bestimmte Beta-2-Agonisten (Salbutamol, Salmeterol, Formoterol und Vilanterol) von der WADA zur Inhalation frei gegeben, auch in Kombination mit inhalativem Kortison. Achten Sie bei der inhalativen Anwendung von Salbutamol, Salmeterol, Formoterol oder Vilanterol jedoch auf folgende maximal erlaubte Dosierungen:

– Salbutamol: max. 600 μg innerhalb von 8 h; max. 1600 μg innerhalb von 24 h
– Salmeterol: max. 200 μg innerhalb von 24 h
– Formoterol:max. 36 μg innerhalb von 12 h; max. 54 μg innerhalb von 24 h
– Vilanterol: max. 25 μg innerhalb von 24 h


Andere Beta-2-Agonisten, z.B. Reproterol oder Indacaterol sind verboten und benötigen ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung. Weitere Informationen zu Asthmasprays im Sport finden Sie hier: https://www.nada.de/medizin/aktuelle-medizinische-hinweise/asthmamedikamente-im-sport

Infusionen

Die intravenöse Verabreichung von Flüssigkeit (Infusion) von mehr als 100 ml innerhalb von 12 Stunden ist nach dem Regelwerk der WADA innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen verboten.


Lediglich bei Krankenhausbehandlungen, Operationen und klinischen diagnostischen Untersuchungen dürfen auch Infusionen über 100 ml angewendet werden, solange die enthaltenen Substanzen erlaubt sind.


Für verbotene Infusionen müssen Athletinnen und Athleten je nach Testpool vor der Anwendung oder nach einer Kontrolle eine TUE beantragen. Eine TUE kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So muss u.a. die Infusion ärztlich verordnet sein und es darf keine erlaubte Alternative zur Verfügung stehen. Insbesondere sog. Lifestyle-Infusionen mit Vitaminen oder Spurenelementen erfüllen diese Kriterien nicht!


Cannabinoide

Die Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden ist innerhalb von Wettkämpfen verboten. Der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle kann weiterhin einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellen und im Sport sanktioniert werden. Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC empfiehlt sich im Leistungssport ein genereller Verzicht auf Cannabis.


Athletinnen und Athleten, die eine Therapie mit Cannabis oder THC-haltigen Arzneimitteln planen, sollten sich im Vorfeld bezüglich der Vorgaben für eine TUE per E-Mail (medizin@nada.de) bei der NADA erkundigen.


Wo finde ich weitere Informationen?

Für die Überprüfung von Medikamenten und Wirkstoffen können Sportlerinnen und Sportler die Medikamenten-Datenbank NADAmed nutzen: https://www.nada.de/medizin/nadamed
Ausführliche Informationen zum Thema Anti-Doping finden Sie in der Broschüre Anti-Doping-Basics der NADA: كhttps://www.gemeinsam-gegen-
doping.de/fileadmin/GGD/Angebote/Broschueren/PDF/NADA_ANTI_DOPING_BASICS_Auflage_4_Dez24.pdf.


Informationen zum Thema Medizin finden Sie zudem auf www.nada.de/medizin oder Sie stellen ihre Fragen direkt an Medizin@nada.de
Antworten auf Fragen zu weiteren Themen erhalten Sie mit einer Mail an kommunikation@nada.de

Zur Kölner Liste: https://www.koelnerliste.com/

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SPRICH'S AN - Das anonyme Hinweisgebersystem

Jeder Hinweis kann entscheidend sein, um dopingrelevantes Fehlverhalten und Strukturen aufzudecken, oder auch Missverständnisse auszuräumen. Wenn Sie etwas gesehen haben, dass nach ihrer Einschätzung gegen die Anti-Doping-Regeln verstößt, können Sie uns dies mitteilen und uns dabei unterstützen Dopingvergehen aufzudecken.
Hinweise, die über dieses Portal abgegeben werden, sind anonym und werden strikt vertraulich behandelt. Die Bereitstellung dieser speziell gesicherten Kommunikationsplattform bietet die Möglichkeit, sich durch Anonymität zu schützen und gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von Dopingverstößen oder kriminellen Verhalten mitzuwirken.

Zum Hinweisgebersystem: www.bkms-system.net/NADA