Rennen in | 12. Juli 2009
 
 
 
 
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Tri-Expo: Allgemeine Bedingungen

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Allgemeine Bedingungen für den CHALLENGE-Spezialmarkt anlässlich des

Quelle CHALLENGE am 12.07.2009 in Roth


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1.         Willkommen

 

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum CHALLENGE-Spezialmarkt 2009!

 

Zu Ihrer Information erhalten Sie hiermit die allgemeinen Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich anerkennen.

 

Bei der Buchung einer Standfläche gibt es

-           zwei Eintrittskarten zur Nudelparty am Freitag, 10. Juli

-           zwei Tribüneneintrittskarten für den Zielbereich am 12. Juli

Diese erhalten Sie direkt vor Ort in Roth.

 

2.         Zeitplan und Ausstellungsräume

 

Der CHALLENGE-Spezialmarkt findet statt

            Ausstellung auf dem Freigelände im Triathlonpark in Roth und in der Stadthalle

            Donnerstag, den         09.07. von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Aufbau ab 7.00 Uhr

            Freitag, den                  10.07. von   8.30 Uhr bis 21.00 Uhr

            Samstag, den              11.07. von   8.30 Uhr bis 19.00 Uhr und

            Sonntag, den               12.07. von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr, Abbau nach Rücksprache

            Montag, den                 13.07. von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Sollten Sie sich für eine Buchung der Stadthalle interessieren, wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Näpflein, Synergy-Sports GmbH, Sigmundstraße 149, 90431 Nürnberg, Tel. 09171/8257057

 

3.         Kosten

 

Eigenes Zelt im Freigelände:                       EUR 100,--/qm + MWSt.

 

Mindestfläche 9 qm (3mx3m)

 

maximale Standtiefe 4 m, größere Maße sind nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich. (Optimales Größenraster: Tiefe: 3m / 4m, Breite = Verkaufsseite: 3m, 6m, 9m; Breiten über 9m sind generell möglich, aber Einschränkungen durch vorstehende Bäume)

 

4.         Auf- und Abbau der Stände

 

Den Ausstellern werden Standflächen, jedoch keine spezifischen Standeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Tiefe der Standflächen von mitgebrachten Zelten ist maximal 4 m.

 

Der Aufbau eigener Stände ist nur am Donnerstag den 09.07.09 von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.

Der Abbau muss am Montag, 13.07.09 bis 10.00 Uhr bzw. von 13.00 bis 17.00 Uhr beendet sein und darf nicht während der Öffnungszeiten des Spezialmarktes erfolgen.

 

Die Standflächen müssen sauber und völlig geräumt verlassen werden, ansonsten erfolgt die Verrechnung der Reinigungskosten pauschal in Höhe von 100 €. Dieser Betrag ist vor Aufbau als Kaution beim Verantwortlichen der Veranstalterin in bar zu hinterlegen und wird nach Abbau und Abnahme der Standfläche zurückgezahlt.

 

Die Ausstellungsfläche darf während der Öffnungszeiten nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Die Veranstalterin stellt pro Aussteller einen Parkplatz zur Verfügung. Weitere Parkplätze sowie Stellflächen für Anhänger können, wenn vorhanden, beim Verantwortlichen der Veranstalterin abgefragt und entsprechend zugewiesen werden.

 

Auf die im Ausstellungsbereich befindliche Begrünung ist Rücksicht zu nehmen. Das Befestigen von Abspannleinen, Werbebannern o.ä. an den Bäumen ist nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung sogenannter „Erdnägel“ zur Fixierung von Zelten untersagt.


5.         Anmeldeschluss

 

30. April 2009

 

Der Eingang der Anmeldung wird per Rechnung bestätigt. Annahme der Anmeldung siehe Ziffer 10.

 

Wurde die Anmeldung angenommen, erhält der Aussteller ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn seinen Standplatz (Lageplan) mitgeteilt.

 

6.         Rücktrittsrecht

 

Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes bis 15. Mai 2009 werden 15% von der Gesamtsumme erhoben, die gem. Buchung des Standplatzes angefallen wären. In der Zeit vom 16. Mai bis 30.Juni 2009 sind es dann 35%. Nach dem 30. Juni 2009 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Gelingt nach dem 30. Juni die Weitervermietung einer abgesagten Fläche, erhält die absagende Partei eine Rückvergütung aus diesen Netto-Mieteinnahmen in Höhe von 60 %.

 

7.         Veranstalterin

 

TEAMChallenge  GmbH

Westring 40

D-91154 Roth

Tel.: 09171-8955000

e-mail: info@challenge-roth.de

Ausstellungsleitung: Felix Walchshöfer

 

8.         Ansprechpartner für technische Fragen

 

Andreas Kistner, Tel. 0172 / 81 20 955          technik@challenge-roth.de

 

9.         Konkurrenzausschluss

 

kann nicht zugesichert werden.

 

10.      Zahlungsbedingungen

 

Die Veranstalterin erstellt nach Anmeldung eine Rechnung (siehe Ziffer 5).

Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe bis 15. Mai 2009 fällig. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages gilt die Anmeldung als angenommen. Zahlungen haben auf unser Konto 750376287 bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, BLZ 764 500 00 zu erfolgen.

 

Anschluss- und Verbrauchskosten für Strom, Wasser, etc. werden nach externer Abrechnung gesondert berechnet. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung der Miete nach schriftlicher Abmahnung über die reservierte Standfläche anderweitig zu verfügen.

 

11.      Beteiligung Dritter

 

Eine zugewiesene Stellfläche darf weder ganz, noch teilweise Dritten überlassen werden.

Vertretungen oder kommissarische Tätigkeiten für Fremdfirmen innerhalb der Messe müssen in der Anmeldung angegeben werden und unterliegen im Hinblick auf Genehmigung einer gesonderten Überprüfung durch die Veranstalterin.

 

12.      Werbemittel

 

Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten Standflächen verteilt oder angebracht werden.

Schäden, die der Aussteller dadurch verursacht, werden auf seine Kosten behoben. Promotionaktionen auf dem Spezialmarktgelände oder sogar darüber hinaus sind nicht Gegenstand einer Standflächenbuchung und dürfen daher ohne schriftliche Erlaubnis der Veranstalterin nicht durchgeführt werden.

 

Das Anbringen von Plakaten, Werbebannern, Schildern o.ä. außerhalb der Standflächen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Veranstalterin. Angebrachte Plakate, Werbebanner, Schilder o.ä. sind vom Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen.

 

13.      Reinigung/Wasseranschluss/Stromanschluss

 

Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung auf den Freiflächen im Spezialmarktbereich.

 

Stromanschluss - soweit gewünscht - muss unter Angabe des Anschlusswertes mit der Anmeldung angefordert werden. Die vom Anschluss bis zum Messestand benötigten Kabel müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden. Wir empfehlen die Mitnahme einer Kabeltrommel mit 50m Kabellänge, für Verwendung im Freien geeignet.

 

Für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage gilt die DIN VDE (DIN VDE 0100 -740).

 

Die Stromkosten werden mit € 0,39 zzgl. MwSt. pro Quadratmeter Messestand verrechnet.

 

14.      Genehmigungen

 

Besondere Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen und Zustimmungen, die zur beabsichtigten Ausstellung seitens des Ausstellers erforderlich sind, müssen von diesem selbst beantragt und eingeholt werden.

 

15.      Obhutspflicht

 

Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus.

 

Das Freigelände sowie das Messezelt werden außerhalb der offiziellen Messezeiten bewacht.

 

Die Bewachung beginnt am Donnerstag, 09.07.2009, 18:00 Uhr und endet am Montag, den 13. Juli 2009 um 9.00 Uhr.

 

16.      Haftung

 

Die Veranstalterin haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung.

 

17.      Höhere Gewalt

 

Die Veranstalterin ist bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere höherer Gewalt, berechtigt, den Spezialmarkt zu verschieben, zu kürzen, zeitweise oder ganz zu schließen oder abzusagen, wenn und soweit diese Gründe nicht von ihr zu vertreten sind. Die Aussteller/Mieter haben in solchen Fällen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete oder auf Schadenersatz insoweit, als nur der Restbetrag nach Deckung aller Kosten, die der Veranstalterin bis dahin entstanden sind, zur Rückzahlung ansteht.

 

18.      Entsorgung

 

Für die Entsorgung von Müll- und Verpackungsmaterial ist der Aussteller verantwortlich. Die Standfläche ist gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Nachreinigungskosten werden vom Veranstalter pauschal mit 100 € weiterbelastet.

 

19.      Sonstiges

 

Die Veranstalterin behält sich vor Anmeldungen dann zurückzuweisen, wenn die Messeflächen ausgebucht oder berechtigte Interessen gegen eine Buchungsbestätigung bestehen.

 

20.      Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand für Veranstalterin und Aussteller/Mieter gilt Schwabach.

 

Roth, November 2009


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