Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum
CHALLENGE-Spezialmarkt 2009!
Zu Ihrer Information erhalten Sie hiermit die
allgemeinen Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich anerkennen.
Bei der Buchung einer Standfläche gibt es
-zwei
Eintrittskarten zur Nudelparty am Freitag, 10. Juli
-zwei
Tribüneneintrittskarten für den Zielbereich am 12. Juli
Diese erhalten Sie direkt vor Ort in Roth.
2. Zeitplan und Ausstellungsräume
Der CHALLENGE-Spezialmarkt findet statt
Ausstellung
auf dem Freigelände im Triathlonpark in Roth und in der Stadthalle
Donnerstag,
den 09.07. von
12.00
Uhr bis
18.00
Uhr, Aufbau ab
7.00
Uhr
Freitag,
den10.07.
von8.30
Uhr bis
21.00
Uhr
Samstag,
den11.07.
von8.30
Uhr bis
19.00
Uhr und
Sonntag,
den12.07.
von
10.00
Uhr bis 21.00 Uhr, Abbau nach
Rücksprache
Montag,
den13.07. von 10.00 Uhr
bis 13.00 Uhr
Sollten Sie sich für eine Buchung der Stadthalle
interessieren, wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Näpflein, Synergy-Sports
GmbH, Sigmundstraße 149, 90431 Nürnberg, Tel. 09171/8257057
3. Kosten
Eigenes
Zelt im Freigelände: EUR 100,--/qm + MWSt.
Mindestfläche 9
qm (3mx3m)
maximale Standtiefe 4 m, größere Maße sind nur nach
vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich. (Optimales Größenraster:
Tiefe: 3m / 4m, Breite = Verkaufsseite: 3m, 6m, 9m; Breiten über 9m sind
generell möglich, aber Einschränkungen durch vorstehende Bäume)
4. Auf- und Abbau der Stände
Den Ausstellern werden Standflächen, jedoch keine
spezifischen Standeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Tiefe der Standflächen von mitgebrachten Zelten ist maximal 4 m.
Der Aufbau eigener Stände ist nur am Donnerstag den
09.07.09 von
7.00
Uhr bis
18.00
Uhr möglich.
Der Abbau muss am Montag,
13.07.09
bis
10.00
Uhr bzw. von
13.00
bis
17.00
Uhr beendet sein und darf nicht während der Öffnungszeiten des Spezialmarktes
erfolgen.
Die
Standflächen müssen sauber und völlig geräumt verlassen werden, ansonsten erfolgt
die Verrechnung der Reinigungskosten pauschal in Höhe von 100 €. Dieser Betrag
ist vor Aufbau als Kaution beim Verantwortlichen der Veranstalterin in bar zu
hinterlegen und wird nach Abbau und Abnahme der Standfläche zurückgezahlt.
Die
Ausstellungsfläche darf während der Öffnungszeiten nicht mit Fahrzeugen
befahren werden. Die Veranstalterin stellt pro Aussteller einen Parkplatz zur
Verfügung. Weitere Parkplätze sowie Stellflächen für Anhänger können, wenn
vorhanden, beim Verantwortlichen der Veranstalterin abgefragt und entsprechend
zugewiesen werden.
Auf
die im Ausstellungsbereich befindliche Begrünung ist Rücksicht zu nehmen. Das Befestigen
von Abspannleinen, Werbebannern o.ä. an den Bäumen ist nicht gestattet. Ebenso
ist die Verwendung sogenannter „Erdnägel“ zur Fixierung von Zelten untersagt.
5. Anmeldeschluss
30.
April 2009
Der Eingang der Anmeldung wird per Rechnung bestätigt.
Annahme der Anmeldung siehe Ziffer 10.
Wurde die Anmeldung angenommen, erhält der Aussteller
ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn seinen Standplatz (Lageplan) mitgeteilt.
6. Rücktrittsrecht
Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes bis
15. Mai 2009
werden 15% von der Gesamtsumme erhoben, die gem. Buchung des Standplatzes
angefallen wären. In der Zeit vom 16. Mai bis
30.Juni 2009
sind es dann 35%. Nach
dem
30. Juni 2009
ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Gelingt nach dem 30. Juni die
Weitervermietung einer abgesagten Fläche, erhält die absagende Partei eine
Rückvergütung aus diesen Netto-Mieteinnahmen in Höhe von 60 %.
Die Veranstalterin erstellt nach Anmeldung eine
Rechnung (siehe Ziffer 5).
Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe bis
15. Mai 2009
fällig. Erst nach Eingang des
Rechnungsbetrages gilt die Anmeldung als angenommen. Zahlungen haben auf
unser Konto 750376287 bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, BLZ 764 500 00 zu
erfolgen.
Anschluss- und Verbrauchskosten für Strom, Wasser, etc.
werden nach externer Abrechnung gesondert berechnet. Die Veranstalterin ist
berechtigt, bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung der Miete nach
schriftlicher Abmahnung über die reservierte Standfläche anderweitig zu verfügen.
11.
Beteiligung Dritter
Eine zugewiesene Stellfläche darf weder ganz, noch
teilweise Dritten überlassen werden.
Vertretungen oder kommissarische Tätigkeiten für
Fremdfirmen innerhalb der Messe müssen in der Anmeldung angegeben werden und
unterliegen im Hinblick auf Genehmigung einer gesonderten Überprüfung durch die
Veranstalterin.
12. Werbemittel
Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten
Standflächen verteilt oder angebracht werden.
Schäden, die der Aussteller dadurch verursacht, werden
auf seine Kosten behoben. Promotionaktionen auf dem Spezialmarktgelände oder
sogar darüber hinaus sind nicht Gegenstand einer Standflächenbuchung und dürfen
daher ohne schriftliche Erlaubnis der Veranstalterin nicht durchgeführt werden.
Das Anbringen von Plakaten, Werbebannern, Schildern
o.ä. außerhalb der Standflächen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der
Veranstalterin. Angebrachte Plakate, Werbebanner, Schilder o.ä. sind vom
Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen.
13. Reinigung/Wasseranschluss/Stromanschluss
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung auf
den Freiflächen im Spezialmarktbereich.
Stromanschluss - soweit gewünscht - muss unter Angabe
des Anschlusswertes mit der Anmeldung angefordert werden. Die vom Anschluss bis zum Messestand benötigten Kabel müssen vom
Aussteller selbst mitgebracht werden. Wir empfehlen die Mitnahme einer
Kabeltrommel mit 50m Kabellänge, für Verwendung im Freien geeignet.
Für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage
gilt die DIN VDE (DIN VDE 0100 -740).
Die Stromkosten werden mit € 0,39 zzgl. MwSt. pro
Quadratmeter Messestand verrechnet.
14. Genehmigungen
Besondere Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen und
Zustimmungen, die zur beabsichtigten Ausstellung seitens des Ausstellers
erforderlich sind, müssen von diesem selbst beantragt und eingeholt werden.
15. Obhutspflicht
Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für
Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für
Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus.
Das Freigelände sowie das Messezelt werden außerhalb
der offiziellen Messezeiten bewacht.
Die Bewachung beginnt am Donnerstag, 09.07.2009, 18:00
Uhr und endet am Montag,
den 13. Juli 2009
um
9.00
Uhr.
16. Haftung
Die Veranstalterin haftet im Rahmen ihrer
Haftpflichtversicherung.
17. Höhere Gewalt
Die Veranstalterin ist bei Vorliegen von zwingenden
Gründen, insbesondere höherer Gewalt, berechtigt, den Spezialmarkt zu
verschieben, zu kürzen, zeitweise oder ganz zu schließen oder abzusagen, wenn
und soweit diese Gründe nicht von ihr zu vertreten sind. Die Aussteller/Mieter
haben in solchen Fällen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete
oder auf Schadenersatz insoweit, als nur der Restbetrag nach Deckung aller
Kosten, die der Veranstalterin bis dahin entstanden sind, zur Rückzahlung
ansteht.
18. Entsorgung
Für die Entsorgung von Müll- und Verpackungsmaterial
ist der Aussteller verantwortlich. Die Standfläche ist gereinigt zu
hinterlassen. Eventuelle Nachreinigungskosten werden vom Veranstalter pauschal
mit 100 € weiterbelastet.
19. Sonstiges
Die Veranstalterin behält sich vor Anmeldungen dann
zurückzuweisen, wenn die Messeflächen ausgebucht oder berechtigte Interessen
gegen eine Buchungsbestätigung bestehen.
20. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Veranstalterin und
Aussteller/Mieter gilt Schwabach.